NORDOEL
für e-Fuels Fahrzeuge
Die Tür für Verbrennungsmotoren mit e-Fuels bleibt offen!
Wir freuen uns, dass das Thema synthetische Kraftstoffe (e-Fuels) in der Öffentlichkeit, der Gesellschaft und der Politik große Aufmerksamkeit erfährt. Nach derzeit geltendem EU-Recht gilt ab 2035 für neue Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ein EU-weites Flottenziel von 0 g CO₂/km beziehungsweise eine Reduktion der CO₂-Emissionen um 100 Prozent gegenüber dem Referenzwert von 2021. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene über eine Anpassung dieser Regelung beraten, die unter anderem eine stärkere Berücksichtigung von e-Fuels vorsieht. Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die bereits im Bestand sind, sieht die Regelung kein Nutzungsverbot ab 2035 vor. Soweit die Fahrzeuge technisch dafür geeignet und die jeweiligen Kraftstoffanforderungen erfüllt sind, können auch e-Fuels zum Einsatz kommen.
WIE E-FUELS MIT HERGESTELLT WERDEN KÖNNEN
Bei der Herstellung von e-Fuels kann entsalztes Meerwasser verwendet werden. Mittels Elektrolyse, die mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaik-, Wind- oder Wasserkraft betrieben werden kann, wird daraus Wasserstoff gewonnen. Dieser kann anschließend mit Kohlenstoffdioxid, das beispielsweise aus der Umgebungsluft gewonnen wird, zu synthetischen Kohlenwasserstoffen weiterverarbeitet werden. Hierfür kommen unterschiedliche Verfahren, etwa die Fischer-Tropsch-Synthese oder die CO₂-Hydrierung, zum Einsatz. Auf diese Weise wird elektrische Energie in chemische Energie umgewandelt und im erzeugten Kraftstoff gebunden.



